Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Beltz Media

Steenwischtwiete 7, 25488 Holm (nachfolgend auch: Beltz Media)



01.Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Beltz Media mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.


(2) Beltz Media schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Beltz Media als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.


(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Beltz Media ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Beltz Media in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.


02.Leistungen von Beltz Media

(1) Beltz Media erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Marketingdienstleistung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Beltz Media dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist Beltz Media nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung höhere Konversionsraten erzielen kann.


(2) Sofern ein wirtschaftlicher Zweck im Sinne der Generierung eines Nettoumsatzes (sog. „ROI“) festgelegt wird, handelt es sich dabei nicht um einen unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Erfolg im Sinne eines Werkes nach § 631 ff. BGB, sondern um den erhofften wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch Beltz Media vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Beltz Media, bleibt der Vergütungsanspruch von Beltz Media unberührt.

(5) In Bezug auf die von Beltz Media zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Beltz Media ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.




03.Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Beltz Media und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.


(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Beltz Media und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

04.Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die vonBeltz Media angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.


(2) Die Bezahlung der Leistungen von Beltz Media erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Beltz Media ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Beltz Media ist anders lautend. Eine Beltz Media erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.


(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahllart vereinbart wird, hat der Kunde Beltz Media nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:


Beltz Media, Steenwischtwiete 7, 25488 Holm und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:


IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)


mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Beltz Media, Steenwischtwiete 7, 25488 Holm und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.


Vorname und Name des Kontoinhabers


Straße und Hausnummer des Kontoinhabers


Postleitzahl und Ort


Kreditinstitut (Name und BIC)


IBAN:


Ort, Datum


Unterschrift des Kontoinhabers


(4) Beltz Media stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).


(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Beltz Media zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.


(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


(7) Beltz Media ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc) einziehen zu lassen.



05.Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.


(2) Verträge mit vereinbarter automatischer Verlängerung verlängern sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern diese nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Folgezeiträume gekündigt werden.

(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

06.Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Beltz Media beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Beltz Media eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Beltz Media vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Beltz Media sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Beltz Media in Verzug,ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. Beltz Media ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.


07.Erfüllung

(1) Beltz Media wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Beltz Media ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Beltz Media bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Beltz Media innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Beltz Media gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Beltz Media unberührt.



08.Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Beltz Media überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt Beltz Media insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.


09.Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Beltz Media erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Beltz Media für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Beltz Media nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Beltz Media über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


10.Haftung

(1) Beltz Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Beltz Media nur


a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Beltz Media nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Beltz Media nicht.


11.Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Beltz Media die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt Beltz Media von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Beltz Media hat diese Verstöße zu verantworten.


12.Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Beltz Media maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Beltz Media. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Beltz Media.

AGB Stand: 22.03.2026 ©